Aufnahmebedingungen Golf Club Beichlen

Die Aufnahme als Mitglied in den Golf Club Beichlen erfolgt mittels schriftlichen Antrags an den Vorstand. Aufnahmegesuche von Minderjährigen bedürfen der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

 

Der Vorstand entscheidet mit einfachem Mehr über die Aufnahme oder Ablehnung eines Mitglieds.

 

Die Aufnahme wird vollzogen mit der Einzahlung des ersten Jahresbeitrags.

 

Die höchstzulässige Zahl von Mitgliedern wird durch den Vorstand festgelegt. Sofern dies für einen ordnungsgemässen Betrieb des Golf Club Beichlen erforderlich ist, kann der Vorstand mit einfachem Mehr jederzeit die Aufnahme von neuen Mitgliedern einstellen und die Führung einer entsprechenden Warteliste einführen.